KOMMUNALE FLOTTE
Kommunale Flotte
Die Clean Vehicle Directive und EU-Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge fordern es ein — Sinkende Fahrzeugpreise, Fördermöglichkeiten und geringe Verbrauchskosten machen es möglich: Die zeitnahe Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf Elektromobilität wird immer attraktiver. Viele Kommunen haben bereits Erfahrungen mit E-Fahrzeugen im Rathaus-Pool, beim Betriebshof, bei der Stadtreinigung wie auch Ver- und Entsorgung gesammelt. Für sie geht es nun um die Skalierung vom Pilotprojekt zur Anwendung auf eine Vielzahl an Fahrzeugen.
Städte und Gemeinden haben die große Chance, mit ihrem eigenen Fuhrpark Elektromobilität in der Kommune gezielt voranzutreiben. Elektrifizierte Fahrzeuge leisten einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele wie auch zum Senken von Lärm- und Schadstoffemissionen. Die Elektrifizierung der kommunalen Flotte bzw. von Flotten, die kommunale Aufgaben übernehmen, ist auch gelebtes Praxisbeispiel für Flottenumstellungen von Wirtschaftsverkehren.
Machen Sie den Check: Was müssen Sie bei der Elektrifizierung des kommunalen Fuhrparks beachten? Nutzen Sie aktuelle Förderungen und profitieren Sie vom Austausch mit erfahrenen Kommunen, erfolgreichen Praxisbeispielen und tiefergehenden Informationen.
Strategie und Rahmenbedingungen
Einbettung in Mobilitätskonzept: Bevor Sie mit der Elektrifizierung der kommunalen Flotte beginnen, prüfen Sie, wie sich das Vorhaben in das Mobilitätskonzept der Kommune einbetten lässt.
Mehr Informationen zur Einbettung in übergeordnete Strategien und Konzepte finden Sie im Baustein „Strategie & Konzept“.
Konkretes Elektromobilitätskonzept anstoßen: Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten, um ein eigenes Elektromobilitätskonzept zu erstellen. Ein Elektromobilitätskonzept dient dazu konkret Ihre regionalen Rahmenbedingungen zu betrachten, die Fuhrparke und Strecken wie auch den Umfang und die technische Ausstattung der betriebsnotwendigen Ladeinfrastruktur zu analysieren. Ebenso können die Einbindung erneuerbarer Energien für das Laden und intermodale Verkehrskonzepte Bestandteile sein. Auch einsteigende Potenzialanalysen oder Querschnittsaufgaben wie Öffentlichkeitsarbeit sind möglich.
Zielvereinbarungen: Erstellen Sie Zielvereinbarungen für Ihren eigenen Fuhrpark und für Ihre Eigenbetriebe. Sie ermöglichen einen festen zeitlichen und finanziellen Rahmen, um die Elektrifizierung der kommunalen Fahrzeuge konsequent voranzutreiben. Für ansässige Unternehmen können Sie auf entsprechende Selbstverpflichtungen hinwirken.
Zeitrahmen: Entwickeln Sie einen Zeitplan für die Elektrifizierung der kommunalen Flotte. Berücksichtigen Sie dabei, dass der Förderprozess dem Beschaffungsprozess vorgelagert sein muss. Auch können Lieferzeiten der Hersteller sehr unterschiedlich ausfallen. Der Aufbau von Tank- und Ladeinfrastruktur benötigt in der Regel mehr Zeit als die Beschaffung der Fahrzeuge. Starten Sie daher rechtzeitig mit der Planung und berücksichtigen Sie auch ggf. längere Genehmigungsfristen.
Finanzen: Für eine erfolgreiche Elektrifizierung benötigen Sie ein belastbares Finanzierungskonzept, das aus Eigenmitteln sowie Fördermitteln bestehen kann. Während die Beschaffungskosten häufig höher sind, fallen die laufenden Betriebskosten für Elektrofahrzeuge oftmals geringer aus. Verschaffen Sie sich einen Überblick über relevante Förderprogramme, um die finanzielle Mehrbelastung – insbesondere bei der Anschaffung von Fahrzeugen und Infrastruktur – abzufedern. Prüfen Sie Ihre Haushaltsmittel, damit Sie eine fundierte Planung für die Elektrifizierung Ihrer Flotte erstellen können.
Ausschreibungsplanung: Insbesondere für mittlere und große Kommunen ist es von Vorteil, dass Sie Beschaffungs-Richtlinien erstellen bzw. anpassen, so dass die Beschaffung von E-Fahrzeug als Regelfall etabliert wird. Dies erreichen Sie beispielsweise durch die Formulierung von spezifischen Zielen bezüglich Klimaschutz, Lärmemissionen etc. Auch kann der ökonomische Fokus von den Beschaffungskosten hin zu den Lebenszykluskosten gelenkt werden.
Analyse des Fuhrparks und der Strecken
Die Elektrifizierung des kommunalen Fuhrparks beginnt mit einer ausführlichen Analyse der zu fahrenden Strecken bzw. Distanzen, den jeweiligen Fahrzeiten und -profilen sowie der Auslastung der Fahrzeuge bzw. deren Standzeiten.
Diese Daten können entweder über eine Fahrtenbuchanalyse oder über digitale Messeinrichtungen in den Fahrzeugen erhoben werden. Für die Datenerhebung sollte ein mehrmonatiger Zeitraum (inkl. Winterzeiten) gewählt werden, so dass die Daten ein verlässliches Abbild der Alltagsrealität widerspiegeln. Anhand der Daten können Sie feststellen, welche Fahrzeug bzw. Fahrprofile sich für den Einsatz von batterieelektrischen Fahrzeugen eignen.
Darüber hinaus können Sie Effizienzpotentiale des Fuhrparks ermitteln und ggf. die Struktur des Fuhrparks anpassen bzw. andere Verkehrsmittel mit einplanen (s. Weiterentwicklung des Fuhrparks). Bei PKW von kommunalen Verwaltungen werden die heute möglichen Reichweiten nur sehr selten ausgeschöpft. Anders sieht es hingegen bei Nutzfahrzeugen aus oder Fahrzeugen, die im Schichtbetrieb im Einsatz sind.
Weiterentwicklung des Fuhrparks
Neben der reinen Umstellung auf Elektroantriebe haben Kommunen die Möglichkeit ihren Fuhrpark auf verschiedene Arten weiterzuentwickeln.
Die Umstellung vom individuellen Dienstwagen hinzu einem Fahrzeug-Pooling bietet die Chance auf eine deutlich höhere Auslastung der Fahrzeuge und damit signifikant geringere Fuhrparkkosten. Durch eine Zentralisierung der Fuhrparkverwaltung werden insgesamt weniger Fahrzeuge benötigt und es verringern sich Kosten sowie Verwaltungsaufwand.
Denken Sie auch an eine Erweiterung des Mobilitätsangebotes durch (E)-Fahrräder und -Lastenräder wie auch die Integration des ÖPNV. Je nach Einsatzzweck können Mitarbeitende das passende Mobilitätsangebot auswählen (s. Praxisbeispiel „Aachen: Mit der Kommunalen E-Flotte zur multimodalen Mobilität„). Auch Carsharing-Angebote können ergänzend zur eigenen Fahrzeugflotte eingebunden werden. Das ist insbesondere sinnvoll, um seltene Spitzenauslastungen abzufedern, die nur in wenigen Fällen auftreten. So sparen Sie Kosten und erhalten eine flexible Mobilität Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Auch eine Öffnung des kommunalen Fuhrparks für die Öffentlichkeit oder andere geschlossene Nutzerkreise ist möglich. Typischerweise in an Wochenenden und in den Abendstunden können so die Fahrzeuge weiter genutzt werden. Durch die erweiterte Nutzung wird die Auslastung der Fahrzeuge erhöht, was in einer besseren Wirtschaftlichkeit niederschlägt. Kooperationen mit lokalen Carsharing-Anbietern können dafür ein interessanter Ansatzpunkt sein.
Entscheidung Antrieb und Tank-/Ladeinfrastruktur
Aus Basis Ihrer Analyse-Ergebnisse können Sie entscheiden, welche Antriebstechnologie für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet ist. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung auch ganz praktisch, welche Fahrzeugmodelle für Sie in Frage kommen und vor allem, welche am Markt verfügbar sind.
Unter Umständen können Sie vorab Testfahrzeuge von Herstellern nutzen, um diese im Realbetrieb auf den tatsächlichen Strecken zu testen. Dabei machen Sie realistische Erfahrungen hinsichtlich der jeweiligen Eignung und Reichweite sowie der damit verbundenen Ladeanforderungen.
Neben den Fahrzeugen benötigen Sie eine Tank- oder Ladeinfrastruktur.
Beschaffung: Kaufen, leasen oder umrüsten
Für die Beschaffung von Fahrzeugen und Infrastruktur legen Sie technische Spezifikation fest, sowie die benötigte Ausstattung, erforderliche Reichweiten und Fahrgastkapazität. Bei Nutzfahrzeugen können zusätzliche Leistungsparameter wie z.B. die maximale Zuladung wichtig werden. Grundlage für die Spezifikationen ist Ihre Analyse des Fuhrparks. Auf Basis dieser Parameter treffen Sie die Wahl des Fahrzeugs bzw. Modells aus.
Zusätzliches Vergabekriterium kann die Bevorzugung von Anbietern sein, die spezifische, ökologische Kriterien wie einen vordefinierten Anteil an alternativen Antrieben oder das EcoTest-Flottensiegel vom ADAC erfüllen.
Bei der Vergabe können Sie meist wählen zwischen Leasing- und Kaufangeboten von PKW, wobei Leasingangebote bei batterieelektrischen Fahrzeugen meist teurer sind. Der Verein ”Kommunen in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg e.V.“ hat mit der Flotte electric ein Angebot geschaffen, dass es ermöglicht die Innovationsprämie in Anspruch zu nehmen, was Kommunen selbst nicht möglich ist. Die günstiger beschafften Fahrzeuge werden dann durch die beteiligten Kommunen vom Verein geleast. Für Kommunen ist das eine attraktive Möglichkeit, da keine große Einmalzahlung geleistet werden muss, sondern die Kosten sich auf einen längeren Zeitraum verteilen.
Insbesondere für kleine Kommunen bieten sich Beschaffungskooperationen mit anderen Kommunen oder Landkreisen an. Dadurch können knappe Ressourcen gebündelt und ggf. auch bessere Einkaufskonditionen erreicht werden.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit bestehende Sonderfahrzeuge umrüsten zu lassen. Dabei wird der konventionelle Antrieb entfernt und gegen einen elektrischen Antrieb ausgetauscht. So kann der individuelle Aufbau des Sonderfahrzeugs weiter genutzt werden. Grundsätzlich sind die schwankenden Liefer- und Umrüstzeiten zu bedenken.
Betrieb
Sofern möglich, sollten Sie eine Testphase der neuen Fahrzeuge einkalkulieren, um sich auf die neue Technik und neue Abläufe einzustellen.
Im laufenden Betrieb stellen Elektrofahrzeuge andere Ansprüche als konventionell angetriebene Fahrzeuge. Das betrifft u.a. die Themen Wartung und Reparatur. Prüfen Sie, welche Anforderungen die jeweiligen Fahrzeuge an Werkstätten stellen und ob Anpassungen wie eine sichere Hochvolt-Umgebung notwendig sind.
Für den Strombedarf Ihrer Flotte bietet es sich an, über eine lokale regenerative Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen nachzudenken.
Personal
Das Fahren von E-PKW ist keine Hürde, aber die Nutzung von leichten Nutzfahrzeugen, die Wartung und auch die Beschaffung stellen neue Anforderungen an die beteiligten Personen. Im Zuge der Elektrifizierung des Fuhrparks sollten daher Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geprüft werden. Planen Sie ggf. für die Fahrerinnen und Fahrer wie auch das Fuhrpark-Management rechtzeitig Aus- und Fortbildungen. Dazu zählen z.B. Hochvoltschulungen, Schulungen zu Tank- / Ladevorgängen sowie Schulungen für eine effiziente Fahrweise. Je nach Anforderung müssen Sie auch Ihre Einstellungsprozesse anpassen.
Binden Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ggf. deren Vertretung frühzeitig in den geplanten Prozess und die damit verbundenen Veränderungen ein. Kommunizieren Sie aktiv und gehen Sie auf mögliche Bedenken ein, um eine größtmögliche Akzeptanz zu erreichen. Testfahrten und eine Übergangsphase können beim Umstieg auf elektrische Antriebe helfen. Werten Sie die Erfahrungen der ersten Fahrerinnen und Fahrer für die weitere Umsetzung aus und nutzen Sie diese in der Kommunikation gegenüber der Belegschaft und ggf. auch der Öffentlichkeit.
Öffentlichkeitsarbeit
Zeigen Sie das kommunale Engagement beispielsweise durch Fahrzeugbeklebungen und Öffentlichkeitsarbeit.
Während es bei der Tankinfrastruktur grundsätzlich zwei Systeme zu unterscheiden gibt (300 bar vs. 700 bar), hängt die Leistung Ihrer Ladeinfrastruktur von mehreren Faktoren ab: den Batteriekapazitäten, dem anzunehmenden Ladezustand des Fahrzeugs, den Standzeiten, sowie der Anzahl der Fahrzeuge. Haben Ihre Fahrzeuge z.B. lange, nächtliche Standzeiten, reicht in der Regel eine geringe Ladeleistung für PKW aus. Sind Ihre Fahrzeuge gelegentlich im Dauereinsatz, kann die Errichtung eine Schnellladeinfrastruktur mit entsprechend hoher Leistung notwendig werden.
Neben der Hardware, sollten Sie eine Ladestrategie entwickeln, die organisatorische Vorgaben umfasst, wann welcher Ladepunkt für welches Fahrzeug reserviert ist – sofern nicht jedes BEV einen eigenen Ladepunkt hat. Darüber hinaus beinhaltet die Ladestrategie Handlungsanleitungen für ein Nachladen an einem öffentlichen Ladepunkt. Dazu gehören vorhandene Ladepunkte im Ladeverbund, eine technische Anleitung sowie relevante Abrechnungsdetails, die auch die Rückerstattung ggf. digitaler Abrechnung über private Accounts beschreibt.
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge:
Im Auftrag des BMVD koordiniert und steuert die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland:
- Eine Übersicht zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie in der Gesetzeskarte Elektromobilität. Wichtige Gesetze im Gewerbeverkehr sind das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, Carsharinggesetz, Kraftfahrzeugsteuergesetz, Einkommensteuergesetz, Stromsteuerverordnung und die Ladesäulenverordnung.
- Das StandortTOOL als Planungswerkzeug für Ladeinfrastruktur dient der bundesweiten Bedarfsermittlung von Ladeinfrastruktur und kann auch auf kommunaler Ebene einen ersten Anhaltspunkt für geeignete Ladeinfrastrukturorte bieten.
- Mit dem FlächenTOOL können Sie Angebot und Nachfrage von Liegenschaften für den Ladeinfrastrukturaufbau melden.
- Das LadelernTOOL unterstützt als E-Learning-Plattform Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter bei der individuellen Planung und Umsetzung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
- Für den Austausch mit anderen Kommunen bieten sich zwei NaKoMo Gruppen an:
- Dashboards mit Datenvisualisierungen:
- Report über den Bestand und die Entwicklung der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland
- Übersicht zu den Ladevorgängen in Deutschland
- Übersicht zum Stand der Bundesförderungen von Ladeinfrastruktur
Tankinfrastruktur für Wasserstoff:
Spielt Wasserstoff in Ihren Planungen eine Rolle? Auf dem E-Bus-Tool finden Sie eine Menge Hintergrundinformationen zum Wasserstoffantrieb sowie zur Betankungsinfrastruktur. Zudem bietet die NOW GmbH eine erste Einstiegshilfe zur Berechnung des Bedarfs an Wasserstoff. Sie planen eine H2-Tankstelle? Der Genehmigungsleitfaden für Wasserstofftankstellen führt Sie durch den Prozess.
Viele Kommunen stehen vor den gleichen Fragestellungen. Schließen Sie sich zusammen, profitieren Sie von wertvollen Erfahrungen und anschaulichen Praxisbeispielen.
Arbeitsgruppe „Flotte und Elektromobilität“
Die Arbeitsgruppe zur Beschaffung und Integration von E-Fahrzeugen in Flotten („AG Flotte & Elektromobilität“) ermöglicht einen praxisnahen Austausch zwischen Flottenverantwortlichen und der Begleitforschung „Rahmenbedingungen und Markt“. Dabei bringt sie Forschungsvorhaben bzw. -ergebnisse sowie Impulse aus der Praxis miteinander ins Gespräch.
Die Arbeitsgruppe richtet sich an Flottenverantwortliche, Partner aus den Projekten des Förderprogramms Elektromobilität sowie Akteure aus der Wissenschaft oder von Verbänden.
Kontakt
werktags, 10-15 Uhr
+49 (0)30 311 61 16-750
elektromobilitaet@now-gmbh.de
NaKoMo
Das nationale Kompetenznetzwerk für nachhaltige Mobilität (NaKoMo) verbindet bundesweit über 1500 Akteure der nachhaltigen Mobilität: Die richtigen Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner finden, Erfahrungswerte austauschen und über aktuelle Fördermöglichkeiten auf dem Laufenden bleiben. Das NaKoMo lebt vom Miteinander. Deshalb wird dafür gesorgt, dass die Akteure ins Gespräch kommen, virtuell oder vor Ort. Regelmäßig wird zu Workshops, Vorträgen, Tutorial-Seminaren und lockeren Lunch-Roulettes eingeladen – und einmal im Jahr zur großen NaKoMo- Jahreskonferenz. Für jede und jeden ist etwas dabei. www.nakomo.de
Im September 2021 fand ein NaKoMo-Workshop zum Thema „Kommunale Nutzfahrzeuge elektrifzieren“ statt. Die Dokumentation ist für Mitglieder des Netzwerks in der Gruppe „NaKoMo-Workshopreihe Innovative Logistik“ zugänglich:
NOW Regionen-Workshops „Kommunale Verkehrswende“
Die Regionen-Workshops bringen lokale und regionale Akteure zusammen, um ein regionales Netzwerk zu etablieren, das gemeinsam die Verkehrswende voranbringt.
Mit den NOW Regionen-Workshops möchten wir
- unser Prozesswissen und unsere Kontakte für Kommune nutzbar machen und
- Kommunen damit befähigen ihre Verkehrswende selbst anzustoßen
- den Austausch zur Umsetzung der Verkehrswende in den Kommunen und untereinander befördern
- die Verkehrswende an immer mehr Orten in Deutschland mit anstoßen und gestalten.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Franziska Greiser (franziska.greiser@now-gmbh.de).